Pflasterbau Dull GmbH
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflasterbau Dull GmbH, Huberweidstr. 34, 94239 Ruhmannsfelden


Vertragsgrundlagen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unsere Angebote und Verträge auch in laufender
und künftiger Geschäftsbeziehung.
Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als sie von uns
ausdrücklich bestätigt worden sind.
Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
Preise sind reine Verlegepreise. Im Verlegepreis sind keine Lieferungen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass unsere Preise rein netto sind und die gesetzliche Mehrwertsteuer noch aufgeschlagen
wird.
Eine schriftliche Auftragsbestätigung entfällt, wenn die Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben; zugleich
werden damit unsere Angebots- und Zahlungsbedingungen akzeptiert.
Im Preis nicht enthalten sind die Ausführung von Erdarbeiten, Korrekturen am Unterbau, Materialtransport auf
Böschungen, auf Gerüste, in Innenhöfen, in Räume, verteilen von Beton, falls er durch den Transportmischer
nicht in Schluchten ausgezogen wird oder werden kann. Ebenfalls auch nicht mischen von Beton und Mörtel auf
der Baustelle, vorhalten von Gerüst und Schalmaterial.
Wenn der Beton nicht mit dem Mischer eingebracht werden kann, muss bauseits die Stellung von genügend
Personal erfolgen, damit unsere Pflasterer ungehindert arbeiten können.
Der Auftraggeber trägt die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle, er stellt dem Auftragnehmer von Haftung
aus Anlaß der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer unaufgefordert die Lage eventueller Versorgungsleitungen
(z. B. Gas, Strom, Wasser, Telefon usw.) anzuzeigen.
Schäden die als Folge unterlassener Aufklärung über die Leitungen von uns verursacht werden, können uns nicht
angelastet werden.
Eine Prüfung des Unterbaus (z. B. auf Standfestigkeit, Tragfähigkeit, Frostsicherheit, planmäßige Höhenlage,
Eignung usw.) erfolgt durch uns nicht.
Schäden die durch Fehler am Unterbau entstehen (Senkungen oder dgl.) betreffen uns nicht.
Bei erfolgloser Anfahrt zur Baustelle wegen unzureichend vorbereitete Baustelle oder dergleichen berechnen wir
Ihnen 0,38 € pro gefahrenen Kilometer sowie An- und Abfahrt in Regie zu 43,00 € / Std. und Mann.
Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des
Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, muss ein neuer Preis vereinbart werden.
Dies gilt auch, wenn die übliche Tagesleistung der Pflastererkolonne wegen unzureichender Vorbereitung oder
Baustellenwechsel nicht erzielt werden kann.
Arbeiten die Aufgrund der Baustelleneigenheiten nicht auf Akkord ausgeführt werden können werden auf Regie
abgerechnet. Für eine Regiestunde berechnen wir 43,00 €/Std.
Werden vom Auftraggeber zu erbringende Vorleistungen oder Beihilfen nur ungenügend oder nicht rechtzeitig
erbracht, so werden alle Folgekosten berechnet.
Ausführungs- und Fertigstellungstermine können nur mit unserer Zustimmung vereinbart werden.
Zahlung
Die Bezahlung unserer Rechnungen sind wenn nicht anders schriftlich vereinbart nach VOB zu leisten.
Die Gewährung längerer Zahlungsziele oder Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflasterbau Dull GmbH, Huberweidstr. 34, 94239 Ruhmannsfelden

Die Zahlungen haben in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere Leistungen sofort eingestellt, somit ist der
Auftrag erfüllt; auch unsere übrigen Forderungen gegen ihn werden sämtlich zur Zahlung fällig mit dem Ablauf
des Tages an dem der Verzug eingetreten ist.
Fälligkeitszinsen werden in Höhe der üblichen Kontokorrentzinsen berechnet.
Dem Auftragnehmer bleibt das Eigentum an den erbrachten Leistungen vorbehalten bis sämtliche Forderung aus
der Geschäftsverbindung beglichen sind.
Mängelrüge
Der Auftraggeber ist verpflichtet sich mehrmals-, oder mindestens einmal täglich von der fachgerechten und
ordnungsgemäßen Ausführung der Pflasterer- und Verlegearbeiten zu überzeugen; etwaige Mängel sind
unverzüglich bei uns anzuzeigen.
Spätere Reklamationen über Verlegung (Gestaltung usw.) werden nicht anerkannt.
Versetzarbeiten
Für Versetzarbeiten wird die VOB, B+C bindend vereinbart.
Höhe und Richtungen für die Verlegung müssen an allen notwendigen Punkten bauseits durch Erdnägel oder
dgl. vorgegeben werden.
Hauptabsteckung erfolgt durch den Auftraggeber, von uns werden nur Zwischeneisen geschlagen. Sämtliche
Rastermaße für Flächenpflasterverlegung (so dass wie z. B. bei Betonpflaster keine Schnitte anfallen) müssen
vom HU vorgegeben werden.
Für das Verlegen von Einfassungen aller Art in Bögen bis zu einem Radius von 12 m muss ein Zuschlag auf den
Verlegepreis vergütet werden, auch wenn im LV keine Position vorgesehen ist.
Im Verlegepreis nicht enthalten ist das Zuarbeiten oder Schneiden von Pflaster, Platten, Betonformsteinen sowie
Bord- und Einfassungssteine aus Naturstein oder Beton, einschließlich Bearbeiten der Passtücke z. B. an Kanten,
Anschlüssen bei einbauten, Aussparungen oder dgl. Ein Zuschlag entfällt, wenn hierfür eine eigene
Angebotsposition ausgewiesen ist.
Sämtliche Materialien müssen bauseits zum Verleger gebracht werden. Bein Einfassung (Zeiler, Bordstein usw.)
muss das Material bauseits entlang der Einbaustelle ausgelegt werden.
Sind für die Verlegung Großgeräte, wie z. B. Bagger, Lader usw. erforderlich, müssen diese für uns kostenlos
mit Bedienung zur Verfügung gestellt werden.
Stromanschluss, Rüttler, Flex, Nasschneidegerät, Wasserfaß muss bauseits vom HU kostenlos gestellt werden.
Sämtliche notwendige Zwischentransporte auf der Baustelle trägt der Auftraggeber.
Verlegte Pflasterflächen werden einmalig abgerüttelt und eingesandet.
Bei Aufmaßerstellung muss eine vom HU benannte, unterzeichnungsberechtigte Person auf der Baustelle sein;
sollt dies nicht der Fall sein gelten für beide Seiten unsere ermittelten Aufmaße.
Weitere bauseitige Leistungen sind die Bereitstellung sanitärer Anlagen und die verkehrstechnische Absicherung
(auch bei Ausbesserungsarbeiten).
Bei eventuellen Flächenpflasterung mit Maschinenverlegung kann keine Gewährleistung für das Fugenbild
übernommen werden.
Eventuelle Fertigstellungstermine sind vor Vergabe und Arbeitsbeginn rechtzeitig zu nennen.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der VOB (aktuelle Ausgabe) als Vertragsgrundlage.
Erfüllungsort ist 94239 Ruhmannsfelden, Gerichtsstand für beide Teile ist 94234 Viechtach



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